als unangemessen, unverhältnismässig und allenfalls sogar willkürlich. Die Beschwerdeführer führen weiter aus, es sei der Kreisschule R._____ zuzumuten, im laufenden Schuljahr zwei Kinder weniger im Kindergarten S._____ zu unterrichten. Der Schulrat des Bezirks Q._____ habe im Beschwerdeentscheid selbst betont, es sei nur eine Frage der Zeit, bis die Schülerzahlen im I-Quartier wieder ansteigen beziehungsweise jene im H-Quartier sinken würden. Ein einziger Weg- oder Zuzug einer kinderreichen Familie stelle alle vorliegenden Schülerzahlen auf den Kopf.