Des Weiteren monieren die Beschwerdeführer, es sei nicht klar, weshalb sich die Kreisschule Q._____ weigere beziehungsweise sich geweigert habe, sie beide dem Kindergarten T._____ zuzuweisen. Es sei auch nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet sie beide und nicht andere Kinder, die näher beim Kindergarten S._____ wohnen würden, dem Kindergarten T._____ zuteilt worden seien.