7 von 10 Gestützt auf die gemachten Ausführungen ist der Schulweg in Bezug auf die Art des Schulwegs, die Zeitdauer und die Gefährlichkeit als zumutbar einzustufen, insbesondere nach einer mehrwöchigen "Einübungsphase" mit Hilfe der Eltern. In Bezug auf den Schulweg von der Kindertagesstätte H._____ zum Kindergarten S._____ ist, wenngleich er aufgrund der Praxis der Schulleitung der Kreisschule R._____ im konkreten Fall nicht massgebend ist, anzumerken, dass die Beschwerdeführer Mittwochmittags und Freitagmittags mit dem Bus in die Kindertagesstätte H._____ transportiert werden.