sind übersichtlich und aufgrund deren Lage im Wohnquartier ist grundsätzlich mit geringem Verkehrsaufkommen zu rechnen. Hinsichtlich der Aussage der Beschwerdeführer, sie hätten auf ihrem Schulweg die QR-Strasse und die X-Strasse zu überqueren und dies sei aufgrund des Verkehrsaufkommens im Zusammenhang mit dem Betrieb des Spitals gefährlich, ist entgegenzuhalten, dass die vorerwähnten Strassen keine Kantonsstrassen oder Strassen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sind, sondern Quartierstrassen mit Tempo 30 km/h. Zudem handelt es sich bei den vorgenannten Strassen nicht um die regulären Zufahrtsstrassen zum Spital Q.