In Bezug auf die Mittagspause geht die Rechtsprechung davon aus, dass Schulkinder über den Mittag effektiv 40 Minuten zu Hause zur Verfügung haben sollen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 2C_838/2017 vom 22. Februar 2018, Erw. 4.3). Zur Beurteilung der Gefährlichkeit eines Schulwegs sind objektive Kriterien wie Strassen ohne Trottoirs, Strassenübergänge bei Strassen mit hohem Verkehrsaufkommen ohne Lichtsignal oder ohne Fussgängerstreifen mit Mittelinsel, längere Wegstrecken durch einsame Wälder, Höchstgeschwindigkeiten, Schwerverkehrsanteil, Beleuchtungssituation) etc. massgebend (vgl. Fact Sheet "Schulweg" des BKS, a.a.O.). 5.3.2