8.1 und 8.3). Entsprechend kann bei vier- bis fünfjährigen Kindergartenkindern – aufgrund des jeweils konkreten Schulwegs – auch eine Gehgeschwindigkeit von 2,0 km/h oder 2,5 km/h zur Berechnung des Zeitaufwands für den Schulweg herangezogen werden. In Bezug auf die Mittagspause geht die Rechtsprechung davon aus, dass Schulkinder über den Mittag effektiv 40 Minuten zu Hause zur Verfügung haben sollen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 2C_838/2017 vom 22. Februar 2018, Erw.