In Bezug auf die Gehgeschwindigkeit von fünfjährigen Kindern legte sich das Bundesgericht bislang nicht abschliessend fest. Nicht beanstandet wurde vom Bundesgericht im Urteil 2C_1143/2018 vom 30. April 2019 die von der Vorinstanz angenommene typische Gehgeschwindigkeit von 3,0–3,5 km/h für einen Erstklässler (zit. Urteil Erw. 2.3.3 und 2.4.3). Das Verwaltungsgericht führte im nicht publizierten Urteil vom 15. Oktober 2020 (WKL.2019.13) aus, im Kindergartenalter dürfe von einer Gehgeschwindigkeit (in der Ebene) von maximal 3 km/h ausgegangen werden (zit. Urteil Erw. 8.1 und 8.3).