Im Rahmen des regierungsrätlichen Beschwerdeverfahrens bringen sie im Weitern vor, sie würden nach Ende der Herbstferien 2023 anstatt an einem Tag an zwei Tagen die Kindertagesstätte H._____ besuchen. Daraus ergebe sich, dass sie sowohl am Mittwoch wie auch am Freitag den sehr langen Weg vom Kindergarten S._____ in die Kindertagesstätte H._____ gehen müssten. Dieser Schulweg betrage 1,5 km und sei völlig unzumutbar; er führe über die Y-Strasse. Zudem müssten sie am Freitag jeweils den Hin- und Rückweg vom Kindergarten S._____ in die Turnhalle des Z-Schul- hauses zurücklegen. Dies sei für sie beide und auch die anderen Kindergartenkinder sehr anstrengend. 5.2