Die Beschwerdeführer rügen in materieller Hinsicht vor allem, der Schulweg von ihrem Zuhause an der V-Strasse in Q._____ in den Kindergarten S._____ sei unzumutbar. Sie begründen dies im Wesentlichen damit, dass der Schulweg für Kindergartenkinder gefährlich sei und mit 800 m mehr als viermal länger als der Weg zum Kindergarten T._____. Der Schulweg führe über die W-Strasse und die X-Strasse, beides Verkehrswege, die von Besucherinnen und Besucher und Mitarbeitenden des Spitals Q._____ permanent benutzt würden.