Dass man die Beschwerdeführer einzig wegen der Aufrechterhaltung einer zweiten Kindergartenabteilung in den Kindergarten S._____ zugewiesen habe und damit die Stelle der Lehrperson sichern wolle, treffe möglicherweise zu, liege aber im planerischen Freiraum, den eine Schulleitung haben müsse. 4. 4.1