Es werde nicht belegt, dass die Eltern in ihrer beruflichen Tätigkeit massiv eingeschränkt würden. Die Eltern hätten bei der Kindergartenzuteilung damit rechnen müssen, dass nicht zwingend eine Zuteilung in den nächsten Standort garantiert sei. Die übrigen Zuteilungskriterien der Kreisschule R._____ (wie Klassengrösse/Durchmischung/mindestens zu zweit auf dem Schulweg) würden in anderen Kreisschulen (zum Beispiel in U._____) ebenfalls angewendet. Dass man die Beschwerdeführer einzig wegen der Aufrechterhaltung einer zweiten Kindergartenabteilung in den Kindergarten S.___