Der maximal zumutbare Schulweg betrage 1,5 km. Die Erfahrung der letzten Jahre zeige, dass der Schulweg in den Kindergarten S._____ für die Kinder gut zu bewältigen sei. Die Zuteilung der beiden Beschwerdeführer in den Kindergarten T._____ anstatt S._____ hätte zu einem grösseren Ungleichgewicht (total 22 Kinder im Kindergarten T._____ und 11 Kinder im Kindergarten S._____) geführt. Bei der Zuteilung der Schülerinnen und Schüler in eines von mehreren Schulhäusern stelle die Zumutbarkeit des Schulwegs ein wesentliches Kriterium dar. Im konkreten Fall sei der Schulweg zumutbar. 3.2