3 von 10 terien massgebend seien. Ein wichtiges Kriterium seien ausgeglichene Klassengrössen und Klassenzusammensetzungen. Zudem seien für die Zuteilung der Kinder die Anzahl Abteilungen an den einzelnen Standorten und die Wohnadressen der Kinder massgebend. Da sich die Wohnadressen der jährlich neu einzuteilenden Kinder verschieben würden, könne dies dazu führen, dass ein Quartierteil oder einzelne Strassen nicht immer dem gleichen oder dem nächstgelegenen Schulstandort zugewiesen werden könnten. Der maximal zumutbare Schulweg betrage 1,5 km.