Bei der Zuteilung der Schülerinnen und Schüler in eines von mehreren Schulhäusern innerhalb einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbands stellt die Zumutbarkeit des Schulwegs ein wesentliches Kriterium dar. Weitere Kriterien sind Klassengrösse (Vorgaben des Kantons bezüglich Mindest- und Höchstschülerzahlen), gute Durchmischung (Geschlecht, Herkunft, Sprache), kein Kind muss den Schulweg allein bestreiten, Wünsche der Eltern/Kinder etc.