äusserte sich mit Schreiben vom 17. November 2023. In der Folge wurde den Parteien die vorerwähnten Eingaben mit Instruktionsverfügung vom 23. November 2023 zur Kenntnisnahme zugestellt. Gleichzeitig wurde das Instruktionsverfahren für abgeschlossen erklärt. I. Auf die verschiedenen Eingaben wird – soweit erforderlich – in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Erwägungen