Das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) erliess am 17. Oktober 2023 einen Zwischenentscheid und wies den Antrag der Beschwerdeführer um ihre sofortige Zuweisung in den Kindergarten T._____ ab. Der Schulrat des Bezirks Q._____ hatte zuvor mit Eingabe vom 22. September 2023 und die Schulleitung der Kreisschule R._____ mit Schreiben vom 28. September 2023 zum vorerwähnten Antrag der Beschwerdeführer Stellung genommen. In der Folge hatten die Beschwerdeführer mit Schreiben vom 9. Oktober 2023 ihre Rückäusserung eingereicht. H.