Mit Blick auf den Anspruch auf ein faires Verfahren rechtfertigt es sich angesichts der Tatsache, dass infolge fehlender Neubeurteilung der Anspruch der Beschwerdeführerin auf richtige Zusammensetzung der Behörde verletzt (vgl. Erw. 3.1) und eine Rückweisung aus Gründen der Verfahrensökonomie und der fehlenden Justiziabilität nicht angezeigt ist (vgl. Erw. 3.2), der Beschwerdeführerin zu gestatten, die praktische Prüfung ein zweites Mal zu wiederholen. 3.4