Denn in Anbetracht des Umstands, dass vorliegend eine praktische Prüfung, die vor nunmehr rund vier Jahren absolviert wurde, Gegenstand der Beschwerde ist, könnte aufgrund fehlender Justiziabilität im Fall einer Rückweisung der Angelegenheit an die Vorinstanz nicht innerhalb angemessener Frist mit einem das Verfahren abschliessenden Entscheid gerechnet werden. Da es im Interesse aller Beteiligten liegt, das Verfahren zügig zum Abschluss zu bringen, wäre es daher weder sachdienlich noch verfahrensökonomisch, wenn die Sache erneut an die Vorinstanz zurückgewiesen würde.