Unter dem Gesichtspunkt der Verfahrensökonomie, welche vorsieht, dass Verfahren möglichst effizient und zweckmässig durchgeführt und zum Abschluss gebracht werden (vgl. KIENER/ RÜT- SCHE/KUHN, a.a.O., N 103), ist eine erneute Rückweisung an die Vorinstanz zur Neubeurteilung infrage zu stellen. Denn in Anbetracht des Umstands, dass vorliegend eine praktische Prüfung, die vor nunmehr rund vier Jahren absolviert wurde, Gegenstand der Beschwerde ist, könnte aufgrund fehlender Justiziabilität im Fall einer Rückweisung der Angelegenheit an die Vorinstanz nicht innerhalb angemessener Frist mit einem das Verfahren abschliessenden Entscheid gerechnet werden.