Das verfassungsmässige Recht auf richtige Zusammensetzung der Behörde ist formeller Natur. Seine Verletzung führt, ungeachtet der Erfolgsaussichten der Beschwerde in der Sache selber, zur Aufhebung des angefochtenen Entscheids (vgl. Urteil 2D_39/2021 des Bundesgerichts vom 5. Februar 2022 Erw. 4.1 mit Hinweisen). 9 von 11 3. 3.1