Dies rechtfertigt jedoch nicht eine wortgetreue Übernahme des Rekursentscheids vom 29. August 2019 mit einigen wenigen Anpassungen und Ergänzungen. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Prüfungskommission als Fachgremium zu verstehen und demnach der Expertise und Beurteilung durch die Podologie-Fachpersonen besonders viel Gewicht beizumessen ist, wäre eine eingehende Prüfung durch die mittlerweile mit einer zweiten Podologin fachlich verstärkten Prüfungskommission unabdingbar gewesen. Mit der wortwörtlichen Übernahme eines Entscheids, der in nicht korrekter Besetzung erfolgt ist, hat die einstweilen richtig zusammengesetzte Prüfungskommission (vgl. Erw.