Die Prüfungskommission hätte aus Effizienz- und Kostengründen entschieden, Textbausteine aus dem ersten Entscheid vom 29. August 2022, die für sie ebenfalls eindeutig und klar seien, zu übernehmen. Dies bedeute jedoch nicht, dass die Prüfungskommission, welche sich gegenüber dem ersten Entscheid auf zwei Positionen verändert habe, einfach den ganzen Entscheid vom 29. August 2022 übernommen habe. Vielmehr hätte sie an zahlreichen Stellen Ergänzungen und sogar kleinere Korrekturen vorgenommen (Beschwerdeantwort, S. 3)