Die Beschwerdeführerin rügt, dass die Einsetzung des Ersatzmitglieds, B._____, erst am 28. März 2022 erfolgt sei und nur gerade drei Tage später der angefochtene Entscheid gefällt worden sei. Es sei aufgrund des umfangreichen Rekurses und der umfangreichen Aktenlage nicht möglich, sich innert drei Tagen einen angemessenen Überblick über die Sachlage zu verschaffen und einen fundierten Entscheid zu fällen. Für die Ausarbeitung des schriftlichen Entscheids von 21 Seiten seien ab Fällung des Entscheids vier Tage benötigt worden, wovon zwei auf das Wochenende gefallen seien.