Darüber hinaus sei C._____ im ersten Rekursverfahren trotz Befangenheit nicht in den Ausstand getreten, weshalb bereits der Rekursentscheid vom 28. Oktober 2018 durch eine falsch zusammengesetzte Behörde gefällt und ihr Anspruch auf richtige Zusammensetzung der Behörde verletzt worden sei. Dementsprechend sei bereits dieser Entscheid nichtig und hinfällig (Beschwerde, S. 10).