Die Einsetzung von B._____ als Ersatzmitglied sei keine "Pro forma"-Einsetzung. Diese sei in der für ein solches Gremium üblichen Form und konform gemäss den Bestimmungen im Reglement QV erfolgt. Zudem sei es ihr wichtig gewesen, die Einsetzung der Ersatzperson zügig in die Wege zu leiten, um die erneute Beurteilung des Rekurses nicht unnötig zu verzögern (Beschwerdeantwort, S. 8). 2.1.2