Es stehe jedoch nichts im Urteil dazu, dass der Bildungsanbieter neue Mitglieder in einem ordentlichen Verfahren einzusetzen habe. Dadurch, dass nach Absprache mit dem Schweizerischen Podologen-Verband (SPV) ein Ersatzmitglied für den sich im Ausstand befindenden Präsidenten bestellt worden sei, sei die geforderte ordentliche Zusammensetzung der Prüfungskommission hergestellt worden (Beschwerdeantwort, S. 6). Es sei – insbesondere für ein Ersatzmitglied – nicht üblich, ein aufwendiges Bewerbungsverfahren durchzuführen, zumal die Auswahl an möglichen Fachleuten recht bescheiden sei. Die Einsetzung von B._____ als Ersatzmitglied sei keine "Pro forma"-Einsetzung.