Die kurze Zeitspanne ab Zustellung des Entscheids des Bundesgerichts bis zum erneuten Entscheid der Prüfungskommission belege, dass die Einsetzung des neuen Ersatzmitglieds nicht ordentlich erfolgt sein könne und es sich dabei allenfalls um eine "Pro forma"-Einsetzung handle. In dieser kurzen Zeit sei es nicht möglich, ein unabhängiges Bewerbungsverfahren zu leiten, die Bewerber zu prüfen und dann in Absprache mit dem Podologen-Verband zu beraten und ordentlich einzusetzen (Beschwerde, S. 3).