Die Beschwerdeführerin führt aus, es sei nicht transparent, aus welchen Mitgliedern sich die Prüfungskommission der Beschwerdegegnerin zusammensetze, weshalb eine Überprüfung der korrekten Zusammensetzung unmöglich sei. Die kurze Zeitspanne ab Zustellung des Entscheids des Bundesgerichts bis zum erneuten Entscheid der Prüfungskommission belege, dass die Einsetzung des neuen Ersatzmitglieds nicht ordentlich erfolgt sein könne und es sich dabei allenfalls um eine "Pro forma"-Einsetzung handle.