2 von 11 men. Mit Schreiben vom 25. August 2022 respektive vom 28. September 2022 ersuchte die Beschwerdeführerin um Fristerstreckung und reichte daraufhin mit Eingabe vom 15. Oktober 2022 innert erstreckter Frist ihre Rückäusserung zur Beschwerdeantwort ein. H.