Mit Verfügung vom 4. August 2022 wurde die Beschwerdegegnerin zur Beantwortung diverser weiterer Fragen aufgefordert. Gleichzeitig wurde die Beschwerdeantwort inklusive der Antworten auf die gestellten Fragen der Beschwerdeführerin zur Kenntnisnahme zugestellt. Mit Eingabe vom 12. August 2022 reichte die Beschwerdegegnerin die Antworten auf die weiteren gestellten Fragen ein. G. Der Beschwerdeführerin wurden die Antworten auf die weiteren gestellten Fragen mit Verfügung vom 18. August 2022 zur allfälligen Stellungnahme zugestellt. Zudem wurde der Beschwerdeführerin freigestellt zur Beschwerdeantwort inklusive der Antworten auf die gestellten Fragen Stellung zu neh-