"1. Der Entscheid der Prüfungskommission Podologie HF (nachfolgend Vorinstanz) sei aufzuheben und die durch mich abgelegte praktische Schlussprüfung Podologie HF sei mindestens mit der Note 4,0 zu bewerten. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des BBZ Zofingen." Des Weiteren stellte die Beschwerdeführerin sinngemäss den Eventualantrag, sie sei erneut zu einer Wiederholungsprüfung der praktischen Schlussprüfung Podologie HF zuzulassen. E.