C. In der Folge wies die Prüfungskommission der Höheren Fachschule Podologie in neuer Besetzung den Rekurs von A._____ mit Entscheid vom 4. April 2022 abermals ab mit dem Hinweis, dass die praktische Nachprüfung als nicht bestanden gelte und das Ausbildungsverhältnis an der Höheren Fachschule Podologie damit beendet sei. D. Mit Eingabe vom 7. Mai 2022 erhob A._____ (im Folgenden Beschwerdeführerin) beim Regierungsrat des Kantons Aargau Beschwerde gegen den Entscheid der Prüfungskommission der Höheren Fachschule Podologie und stellte folgenden Anträge: