Die Beschwerde wird gutgeheissen, und das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau, 3. Kammer, vom 15. Juli 2021 wird aufgehoben. Die Sache wird an das Bildungszentrum Berufs- und Weiterbildung Zofingen, Prüfungskommission, zu neuem Entscheid in ordnungsgemässer Besetzung zurückgewiesen. 2. Für das bundesgerichtliche Verfahren werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Die Sache wird zur Neuverlegung der Kosten und der Parteientschädigung des vorangegangenen Verfahrens an das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau zurückgewiesen. 4. Dieses Urteil wird den Verfahrensbeteiligten und dem Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, 3. Kammer, mitgeteilt."