Im nachfolgenden Rechtsmittelverfahren focht A._____ den Entscheid der Prüfungskommission zunächst beim Regierungsrat des Kantons Aargau an und beantragte die Aufhebung des angefochtenen Entscheids sowie die Bewertung der praktischen Schlussprüfung Podologie HF mit mindestens der Note 4,0. Eventualiter sei ihr Gelegenheit zu geben, die praktische Schlussprüfung ein zweites Mal zu wiederholen. Subeventualiter sei ihr die Möglichkeit eines Wiedereinstiegs in den Bildungsgang zu gewähren unter Anrechnung der bereits erbrachten Leistungen. Der Regierungsrat des Kantons Aargau wies die Beschwerde ab. Gegen den entsprechenden Entscheid führte A.__