A._____ absolvierte in den Jahren 2015–2018 den Bildungsgang zur diplomierten Podologin HF an der Höheren Fachschule Podologie am Bildungszentrum Berufs- und Weiterbildung Zofingen (BZZ). Am 4. Juni 2018 absolvierte sie im Rahmen des abschliessenden Diplomexamens die praktische Prüfung, die sie aufgrund Nichterreichens der erforderlichen Mindestpunktzahl nicht bestand. Trotz der teilweisen Gutheissung des mit Eingabe vom 27. Juli 2018 erhobenen Rekurses bei der Prüfungskommission der Höheren Fachschule Podologie wurde die erforderliche Mindestnote von 4,0 in der praktischen Prüfung durch A._____ nicht erreicht und damit das ganze Diplomexamen nicht bestanden.