Zudem absolviert sie Ergo- und Psychomotorik-Therapie sowie Logopädie am Zentrum für körperbehinderte Kinder Aargau (ZEKA). Die Entwicklungspädiatrische Abklärung wurde auf Veranlassung der Eltern vorgenommen (Einzelheiten siehe Heilpädagogische Berichte vom 28. Oktober 2022 und vom 13. Dezember 2022). Es ist absolut unbestritten, dass die Beschwerdeführerin an einer Tagessonderschule optimaler gefördert werden könnte. Schulung und Therapien würden am gleichen Ort stattfinden. Der fachliche Austausch aller Involvierten wäre leichter gewährleistet, was der förderlichen Entwicklung des Kindes dient.