Das Förderpensum wurde schrittweise erhöht: Von zwei Stunden in der Zeit vom 19. September 2022 bis 23. Oktober 2022 zu 5 Halbtagen seit 24. Oktober 2022 (inklusive heilpädagogische Einzelförderung an einem Nachmittag). Die Beschwerdeführerin wird in einem 1:1 Setting mit einer Assistenzperson Volksschule (ausgebildete Kleinkindererzieherin), der Klassenlehrperson sowie mit Unterstützung der Fachstelle Behinderungsspezifische Beratung der Heilpädagogischen Schule