Insgesamt fragte die Beschwerdegegnerin somit dreissig inner- und ausserkantonale Tagessonderschulen an. Soweit die Beschwerdeführerin kritisiert, eine ausgedehntere Suche hätte zum Erfolg führen können, ist ihr einerseits entgegenzuhalten, dass der innerkantonale Anmeldungsprozess und die Platzvergabe von der Abteilung SHW des BKS koordiniert wurde. Eine Anmeldung der Beschwerdeführerin im März/April 2022 bei weiteren innerkantonalen Sonderschulen hätte somit keinen Effekt gehabt. Anderseits ist es reine Spekulation, ob die Suche nach einem ausserkantonalen Platz