Die Schulleitung von Q._____ versuchte sodann im Zeitraum zwischen 21. Juni 2022 bis 29. Juni 2022 vergeblich, an dreizehn inner- und ausserkantonalen Tagessonderschulen einen freien Platz für A._____ zu finden. Auch die weitergehende Suche am 17./18. August 2022 bei weiteren sechs Sonderschulen sowie jene vom 26. September 2022 bei elf weiteren Sonderschulen blieb erfolglos. Insgesamt fragte die Beschwerdegegnerin somit dreissig inner- und ausserkantonale Tagessonderschulen an.