__ vom 3. April 2023 und Beilagen 4 und 6). Auf Anfrage gab auch die Abteilung SHW des BKS mit Schreiben vom 15. Juni 2022 sowie an einem Gespräch vom 21. Juni 2022 mit Vertretern der Beschwerdegegnerin die Auskunft, dass alle innerkantonalen Tagessonderschulplätze im Schuljahr 2022/23 besetzt seien und eine anderweitige Beschulungsform von der Beschwerdegegnerin gesucht werden müsse (Aktennotiz zur Besprechung vom 21. Juni 2022 [Antwortbeilage 10]). Hernach wurde eine Platzierung im Sonderschulheim der B._____ in Erwägung gezogen.