Die Beschwerdegegnerin fällte am 18. März 2022 den Beschluss, die Beschwerdeführerin der Tagessonderschule der Heilpädagogischen Schule B._____ zuzuweisen (Zuweisungsbeschluss vom 18. März 2023 [Vorakten]). Die entsprechende Anmeldung erhielt die genannte Schule wenige Tage später (vgl. Schreiben der Heilpädagogischen Schule B._____ vom 3. April 2023).