Zusätzlich sei die Fachstelle Behinderungsspezifische Beratung der Heilpädagogischen Schule B._____ beigezogen worden, um eine bestmögliche Förderung zu erzielen. Seit dem Runden Tisch der Vorinstanz fördere zudem Frau F._____, eine pensionierte schulische Heilpädagogin, die Beschwerdeführerin in insgesamt 6 Wochenlektionen. Der Unterricht in der EK in W._____ sei auf vier Tage die Woche à ca. 4 Lektionen ausgedehnt worden. Dies sei das höchstmögliche 1:1 Setting nach der Ressourcierung der Volksschule und nur dank des engagierten Einsatzes der Klassenlehrperson, der Klassenassistentin und der Heilpädagogin möglich.