Die Beschwerdegegnerin wendet zur Hauptsache ein, dass sie in Abstimmung mit den Eltern zwei Schnupperwochen in der EK in W._____ aufgegleist habe. Am Gespräch mit den Eltern vom 7. September 2022 habe man sich auf diese Möglichkeit geeinigt und zwischen 19.–30. September 2022 sei die Beschwerdeführerin in insgesamt 10 Lektionen in einem 1:1 Setting mit einer Klassenassistenz gefördert worden. Nachdem die Schnupperwochen positiv verliefen, sei das Unterrichtspensum nach den Herbstferien, ab dem 17. Oktober 2022, auf 6 Lektionen pro Woche erhöht worden. Zusätzlich sei die Fachstelle Behinderungsspezifische Beratung der Heilpädagogischen Schule B.__