" Als flankierende Massnahmen empfahl der SPD das Klären und Aufgleisen schulinterner Therapien (Logopädie, Physiotherapie, Psychomotorik) sowie eine entwicklungspädiatrische Abklärung hinsichtlich des Verdachts auf eine Autismus-Spektrum-Störung (ASS). Die Beschwerdeführerin sei auf ein überschaubares, intensiv betreutes und individualisiertes Förderumfeld sowie auf diverse Therapien angewiesen, weshalb der Eintritt in eine heilpädagogische Schule dringend notwendig sei (zum Ganzen: Schulpsychologischer Fachbericht vom 15. März 2022 [Vorakten]). In der Folge konnte leider kein freier Sonderschulplatz für die Beschwerdeführerin gefunden werden (vgl. eingehend dazu Erwägung 3.4). 3.2