Die zuständige Schulpsychologin gab folgende Empfehlung zur Schulung der Beschwerdeführerin (Schulpsychologischer Fachbericht vom 15. März 2022, S. 1 und 3): "Tagessonderschule Ort: Heilpädagogische Schule B._____." Als flankierende Massnahmen empfahl der SPD das Klären und Aufgleisen schulinterner Therapien (Logopädie, Physiotherapie, Psychomotorik) sowie eine entwicklungspädiatrische Abklärung hinsichtlich des Verdachts auf eine Autismus-Spektrum-Störung (ASS).