Die Beschwerdeführerin wurde am 18. Januar 2022 für eine Abklärung beim Schulpsychologischen Dienst (SPD) angemeldet. Die Abklärung fand im Februar 2022 statt und ergab im Wesentlichen eine Mehrfachbehinderung (erhebliche kognitive Beeinträchtigung sowie erhebliche soziale Beeinträchtigung, mit Verdacht auf Autismus) gemäss § 2a der Verordnung über die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sowie die besonderen Förder- und Stützmassnahmen (VSBF) vom 8. November 2006 (SAR 428.513). Der Bildungs- und Förderbedarf ist in allen Ausprägungen individualisiert und nicht nach Lehrplan vorzunehmen.