Damit steht fest, dass die Vorinstanz das Beschwerdeverfahren zu Unrecht als gegenstandslos abgeschrieben hat. Der vorinstanzliche Abschreibungsentscheid ist daher aufzuheben. In aller Regel wäre der angefochtene Entscheid nur aufzuheben und zur materiellen Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen (kassatorischer Entscheid). Im vorliegenden Verfahren bestehen nunmehr die vollständigen Akten und Grundlagen, um eine materielle Beurteilung in der Sache selbst vorzunehmen.