5 von 15 Die Beschwerdegegnerin weist in der Duplik den Vorwurf zurück, erst unter dem Druck eines Beschwerdeverfahrens aktiv geworden zu sein. Ausserdem habe das BKS kein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen die Beschwerdegegnerin eingeleitet (Duplik Rz. 2–8). 2.4 2.4.1