An der schulischen Standortbestimmung vom 29. September 2022 unter Leitung der Schule Q._____ wurde die Beschulung der Beschwerdeführerin besprochen. Diese habe sich in den Schnupperwochen ab Mitte September 2022 gut in der EK in W._____ eingelebt. Sie werde in einem 1:1 Setting mit einer Assistenzperson Volksschule (ausgebildete Kleinkindererzieherin), der Klassenlehrperson sowie mit Unterstützung der Fachstelle Behinderungsspezifische Beratung der Heilpädagogischen Schule B._____ gefördert. Zudem absolviere sie Ergo- und Psychomotorik-Therapie sowie Logopädie am Zentrum für körperbehinderte Kinder Aargau (ZEKA). F.