Mit Beschluss vom 26. August 2022 entschied der Gemeinderat Q._____, dass A._____ im Schuljahr 2022/23 weder im Kindergarten noch in der Primarschule aufgenommen werde, sondern um ein Jahr von der Schulpflicht zurückgestellt werde. Sobald als möglich und spätestens im Schuljahr 2023/24 werde sie an einer Tagessonderschule im Kanton Aargau eingeschult. Gegen diesen Entscheid führte A._____ (nachfolgend: Beschwerdeführerin), gesetzlich vertreten durch ihre Eltern C._____ und D._____, diese wiederum vertreten durch Dr. E._____, Rechtsanwalt, V._____, mit Eingabe vom 22. September 2022 Beschwerde an den Schulrat des Bezirks R._____ mit folgenden Anträgen: